Das Fundsachenrecht ist in den §§ 965 ff. des BGB geregelt und nach § 90a BGB gilt dieses Recht auch für Fundtiere.
Zuständig ist grundsätzlich immer die Gemeinde, in der ein Tier (Fundtier) gefunden worden ist, die das Tier dann entsprechend zu versorgen bzw. unterzubringen hat.
Die Kommunen Wermelskirchen und Hückeswagen haben mit uns Absprachen getroffen, daß wir Fundtiere aus diesen beiden Kommunen aufnehmen. Allerdings gilt dies ausschließlich für Tiere, die in der Regel als Haustier beim Menschen leben, d.h. Hunde, Katzen (mit Einschränkung), Nager und Wellensittiche/Kanarienvögel. Ausgeschlossen sind Exoten (Papageien, Echsen etc.), Wildtiere, landwirtschaftliche Nutztiere und auch Tauben.
Wenn Sie einen frei laufenden Hund aufgenommen und festgesetzt haben, dann rufen Sie auf jeden Fall die Polizei und das Ordnungsamt bei Ihrer Gemeinde und möglichst auch uns unter 02196/5672 an. Ein Tiereinfang- und -transportdienst kann und darf durch Sie nicht beauftragt werden. In diesem Fall haben Sie für dessen Kosten aufzukommen! Wenn möglich, sollten Sie uns dann das Tier ins Tierheim Wermelskirchen, Aschenberg 1, 42929 Wermelskirchen bringen, damit bei uns der Chip ausgelesen und nach dem Besitzer geforscht werden kann. Falls Sie keine Möglichkeit dazu haben, lassen Sie bitte uns entscheiden, wie das Tier zu uns kommt!
Katzen gelten in der Regel nicht als Fundtiere, für die die Gemeinde zu sorgen hat, sondern es handelt sich dabei meistens um Streuner, die alleine wieder nach Hause gehen oder aber um wild lebende Tiere, die aber nicht als Fundtier gelten, weil sie keinen Besitzer haben. Wenn Sie eine Katze finden, die verletzt ist, dann sind Sie verpflichtet, dem Tier zu helfen und es bei einem Tierarzt behandeln zu lassen. Wir sind keine Tierärzte und können insofern auch nicht behandeln. Die Behandlung sollte vorzugsweise bei unseren Partner-Tierarztpraxen stattfinden, damit wir Ihnen anschließend bei den Behandlungskosten entgegenkommen können. Das sind für Hückeswagen die Gemeinschaftspraxis Dr. Lüttgenau GbR und die Gemeinschaftspraxis Paufler/Brendler sowie für Wermelskirchen die Tierarztpraxis am Flügel in Burscheid. Sofern Sie sich unsicher sind, rufen Sie uns bitte vorher an!
Für den Transport einer verletzten Katze sind Sie grundsätzlich selbst zuständig. Ein Tiereinfang- und -transportdienst kann und darf auch in diesem Fall nicht durch Sie beauftragt werden, da Sie dann selbst für dessen Kosten aufzukommen haben.
Bitte, bedenken Sie bei Katzen immer, daß das regelmäßige Anfüttern fremder Katzen dazu führt, daß Sie sich damit auch zum Besitzer dieser Tiere machen. Das Tier dann irgendwann als „Fundtier“ an uns abzugeben, weil es Ihnen lästig wird oder Ihre eigene Katze verärgert ist, funktioniert dann nicht mehr, weil Sie sich ja selbst zum Besitzer des Tieres gemacht haben und damit auch dafür verantwortlich sind.
Alle anderen Haustiere (Nager, Vögel), die Ihnen zugelaufen oder zugeflogen sind, können Sie in unseren betriebsüblichen Zeiten von 11.00 bis 16.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Ankündigung zu uns bringen.
Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns unter 02196/5672 an! Telefonisch erreichen Sie uns immer ab 11.00 Uhr. Unsere Mailbox meldet sich grundsätzlich nach einer Minute!